I. Vertragspartner


Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Oliver Kohl und seinen Vertragspartnern . Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


II. Vertrag / Angebote

Verträge entstehen durch

- Annahme eines schriftlichen Angebotes

- schriftlicher Vertrag

- das gesprochene Wort

Versendet der DJ eine Auftragsbestätigung so ist diese innerhalb 14 Tagen zu bestätigen um wirksam zu werden.


III. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, 

es werden Stornokosten wie folgt erhoben:

Zeitraum bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der vereinbarten Gage.

Zeitraum unter 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn  80% der vereinbarten Gage.


Ein Rücktritt ist möglich durch:

Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt.  


IV. Haftung


Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment des DJ, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ  verursacht worden ist.

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 Stellt der Veranstalter dem DJ eine Musikanlage zur Verfügung muss die Anlage den Mindestanforderungen an Soundqualität entsprechen. Das Equipment ist dem DJ vor Auftritt mitzuteilen um sicher zu stellen das diese Anlage den Ansprüchen des DJ genügt. Eine Haftung für Ausfälle, technische Störungen, oder Schäden an dieser Anlage werden nicht übernommen. Ein Techniker oder eine Person welche mit dieser Anlage vertraut ist muss vor Ort anwesend sein um den Sound passend einzustellen oder bei technischen Problemen schnell Abhilfe schaffen kann.

   


V. Zahlungen


Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich direkt nach Veranstaltungsende in bar oder per Überweisung bis 5 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Rechnungszahlung nach der Veranstaltung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. 


VI. Auf- /Abbau der PA-Anlage

Der Auf-/Abbau der PA-Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Es ist der kürzeste und rationellste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Geschieht dies nicht müssen Aufbauhelfer für den Auf- und Abbau vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ein kostenfreier Parkplatz muss unmittelbar am Auftrittsort zur Verfügung stehen. Mögliche Parkkosten übernimmt der Veranstalter. Sollte ein Abbau unmittelbar nach Auftrittsende nicht möglich sein, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe der tatsächlich benötigten Dauer inkl. An-/Abfahrt. Zur Berechnung dient dafür der vereinbarte Stundensatz des DJ. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 1 x 220 V / 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere und trockene Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Bei Auftritten unter einem Zelt/Pavillon müssen 3 Seitenteile zum Schutz des DJ angebracht sein. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ  zur Verfügung stehen. Der Spielort muss 1,5 Std. vor/nach Auftritt dem DJ zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke sind für den DJ und seine Begleitperson kostenlos während der Veranstaltung. Die Stundenpauschale beginnt ab der vereinbarten Spielzeit. Sollten Künstlerauftritte während der Veranstaltung stattfinden wird die Spielzeit des DJ nicht unterbrochen. Live Künstler müssen eine Mietgebühr entrichten wenn diese die Tonanlage des DJ nutzen wollen. Ist keine Endzeit festgelegt so gilt 3.00 Uhr des darauffolgenden Tages als Endzeit.


VII. Vorschriften


Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.


VIII. Repertoire 

Der DJ ist in der Gestaltung seines Programms frei. Er unterliegt keinen Weisungen des Veranstalters oder Dritten. Der DJ ist aber stets bemüht Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Musikwünsche besteht nicht. 


IX. Gerichtsstand


Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Mechernich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Mechrnich, d. 1.1.2016